DATEV eG 11.01.2019
Das OLG Stuttgart hatte in vier Beschwerdeverfahren über in erster Instanz erfolglose Befangenheitsgesuche des Fahrzeugherstellers VW gegen einen beim LG Stuttgart tätigen Richter zu entscheiden. Die Beschwerden blieben ohne Erfolg, sie sind durch Beschlüsse vom 09.01.2019 zurückgewiesen worden (Az. 7 W 34/18, 7 W 40/18, 7 W 41/18, 7 W 42/18).
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