DATEV eG 30.07.2021
Das AG München hat die Klage eines rechtsschutzversicherten Internetkäufers gegen den Münchner Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufpreises von 318 Euro gegen Rückgabe des Armbands für eine Armbanduhr Audemars Piquet Royal Oak zurückgewiesen (Az. 154 C 4539/21).
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