DATEV eG 30.11.2015
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen verpflichtet in Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie alle Unternehmen, die nicht unter die Definition der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen fallen, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Steuerberater können bei der Einordnung unterstützen. Darauf weist der DStV hin.
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