DATEV eG 09.03.2016
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass bei einem Umzug, für den das Jobcenter eine Zusicherung erteilt hat, auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den „eigentlichen“ Umzugskosten im engeren Sinn zählen. Diese seien daher vom Jobcenter zu erstatten (Az. L 6 AS 1349/13).
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