DATEV eG 21.06.2017
Das OVG Berlin-Brandenburg hat auf Antrag der Gewerkschaft ver.di in einem Eilverfahren die Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017 teilweise außer Vollzug gesetzt (Az. OVG 1 S 26.17).
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