DATEV eG 10.05.2017
Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen. Dass der andere Elternteil, der Unionsbürger ist, die tägliche und tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrnehmen könnte, ist als Gesichtspunkt von Bedeutung, genügt aber allein nicht, um eine Aufenthaltserlaubnis abzulehnen. So entschied der EuGH (Rs. C-133/15).
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