DATEV eG 19.02.2016
Das OVG Niedersachsen hat die beklagte Stadt Pattensen verpflichtet, einem privaten Erschließungsträger knapp 610.000 Euro zurückzuzahlen, die dieser zwischen 2006 und 2008 als sog. Folgekosten an sie geleistet hatte, denn der städtebauliche Vertrag sei nichtig (Az. 1 LC 28/12).
zum Originalbeitrag