DATEV eG 22.12.2015
Das VG Koblenz hat die Klage eines Gewerbetreibenden gegen eine Gewerbeuntersagung abgewiesen. Mit Blick auf die über einen längeren Zeitraum entstandenen erheblichen Steuerschulden und die mangelnde Wahrnehmung seiner steuerlichen Erklärungspflichten habe der Kläger ein Verhalten gezeigt, das ihn als gewerberechtlich unzuverlässig ausweise (Az. 5 K 703/15).
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