DATEV eG 17.06.2021
Die Betreiberin eines Verkaufsstands hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden und durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen - wie Abdeckmatten - keine neuen Stolpergefahren begründet werden, weil sie im Randbereich wellig sind bzw. vom Boden abstehen und von in dichtem Gedränge aus einem großen Fußballstadion strömenden Zuschauern kaum wahrzunehmen sind. Hierauf hat das OLG Hamm hingewiesen (Az. 7 U 27/20).
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