DATEV eG 20.11.2019
Die Stadt Freiburg durfte das Tarotkartenlegen auf den Straßen der Innenstadt verbieten. Das Kartenlegen gehöre nicht zum - erlaubnisfreien - Gemeingebrauch der Straße, deren Hauptzweck in der Fortbewegung liege. So entschied das VG Freiburg (Az. 4 K 4965/18).
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