DATEV eG 13.08.2019
Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE entschied das OLG Braunschweig, dass für Schadensersatzansprüche wegen Informationspflichtverletzungen der Volkswagen AG ausschließlich das LG Braunschweig zuständig ist. Für Ansprüche wegen Informationspflichtverletzungen der Porsche SE sei ausschließlich das LG Stuttgart zuständig.
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