DATEV eG 20.05.2016
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied in zwei Verfahren, dass das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt (Az. 20 A 488/15 und 20 A 530/15).
zum Originalbeitrag