DATEV eG 12.07.2019
Verbraucher haben einen Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Beanstandungen. Eine mögliche Veröffentlichung der Kontrollberichte steht dem nicht entgegen. So entschied das VG München (Az. M 32 SN 19.1346 und M 32 SN 19.1389).
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