DATEV eG 20.04.2020
Das VG Köln entschied, dass ein Gastwirt, der seine wegen der Corona-Krise geschlossene Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren nutzen will, für diese Umnutzung eine baurechtliche Genehmigung braucht (Az. 2 L 688/20).
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