DATEV eG 18.11.2015
Wer nach den Vertragsbedingungen verpflichtet ist, beim Unfall mit einem Mietfahrzeug die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht vorzulegen, muss dies selbst dann tun, wenn der Unfallgegner bekannt ist und er möglicherweise seinen Rückflug verpasst. So das AG München (Az. 233 C 7550/15).
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