DATEV eG 21.10.2016
Zwei Asylbewerber aus Syrien, deren vor mehr als 15 Monaten gestellte Asylanträge bislang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht beschieden worden sind, haben mit ihren Untätigkeitsklagen einen Teilerfolg erzielt. Das VG Düsseldorf hat das BAMF verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft über die Asylbegehren der Kläger zu entscheiden (Az. 17 K 3177/15 und 17 K 7566/15).
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