DATEV eG 11.02.2020
Die Kündigung des ehemaligen Hauptabteilungsleiters und Leiters der Dieselmotorenentwicklung der Volkswagen AG war unrechtmäßig, da vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß unterrichtet wurde. Aus diesem Grund hatte auch der Auflösungsantrag der Volkswagen AG keinen Erfolg. So das ArbG Braunschweig (Az. 8 Ca 334/18).
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