DATEV eG 12.04.2019
Der BGH hatte die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z. B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sog. Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann (Az. V ZR 112/18).
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