DATEV eG 31.03.2016
Am 1. April 2016 tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Das teilt das BMJV mit.
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