DATEV eG 24.03.2016
Gehört einer Partei ein Dreifamilienhaus, ist Verfahrenskostenhilfe wegen dieses Vermögenswertes nur dann zu versagen, wenn die Partei das Haus zeitnah in zumutbarer Weise veräußern oder beleihen kann. So entschied das OLG Hamm (Az. 2 WF 156/15).
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