DATEV eG 15.04.2019
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 6 zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 veröffentlicht, der sich mit der Ermittlung der 15 %-Honorargrenze und einer möglichen Gefährdung der Unabhängigkeit als Abschlussprüfer befasst. Darauf weist die WPK hin.
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