DATEV eG 20.05.2019
Das LSG Thüringen hat den Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet, das im Zeitraum 1961 - 1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen (Az. L 3 R 837/18).
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