DATEV eG 27.11.2015
Das AG München entschied, dass die Videoüberwachung eines privaten Grundstückseingangs und eines schmalen Gehwegstreifens unmittelbar davor in der Regel nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten verletzt (Az. 191 C 23903/14).
zum Originalbeitrag