DATEV eG 06.06.2019
Die vom "Diesel-Skandal" betroffenen Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht. Der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt. So entschied das OLG Koblenz (Az. 1 U 1552/18).
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