DATEV eG 10.01.2017
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für die Einführung einer Mitgliedstaatenoption für ein befristetes generelles Reverse-Charge-Verfahren vorgelegt. Hintergrund des Vorschlags, der nun im sog. Konsultationsverfahren einstimmig von allen Mitgliedstaaten verabschiedet werden muss, ist das Bemühen, Sofortmaßnahmen gegen den Mehrwertsteuerbetrug und die Mehrwertsteuerlücke einzuleiten.
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