DATEV eG 11.01.2018
Ein Händler muss voraussichtlich ein Fahrzeug (hier: VW Beetle) zurücknehmen und den Mehrwert für ein nachträglich eingebautes Navigationsgerät erstatten. Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss der Berufung eines VW-Vertragshändlers gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wenig Chancen eingeräumt (Az. 18 U 112/17).
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