DATEV eG 22.06.2016
Wenn eine Hilfeempfängerin mit ihren Kindern vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchtet, stellt sich im Erstattungsstreit zwischen mehreren Jobcentern (JC) die Frage, wer die Kosten hierfür endgültig zu tragen hat. Der Gesetzgeber hat hierzu eine Regelung getroffen, nach der die Herkunftskommune die Kosten tragen soll. So das LSG Bayern (Az. L 11 AS 355/15).
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