DATEV eG 05.11.2021
Das AG München verurteilte einen 87-Jährigen zur Zahlung der Abschleppkosten von 448,15 Euro nebst Zinsen und Kosten. Der Mann hatte seinen Pkw in der Tiefgarage einer Wohnanlage in einem Bereich abgestellt, der mit eingeschränktem Halteverbot beschildert war (Az. 473 C 2216/21).
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