DATEV eG
13.07.2016
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Mengozzi ist die zeitliche Beschränkung der Wirkungen der Nichtigkeit von Mindestzinssatzklauseln, die in Spanien in Hypothekendarlehensverträge aufgenommen wurden, wegen der makroökonomischen Wirkungen der weit verbreiteten Verwendung dieser Klauseln gerechtfertigt (C-154/15, C-307/15, C-308/15).
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