DATEV eG 16.11.2018
Das VG Gelsenkirchen entschied, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. "blaue Umweltzone" errichtet werden muss, die u. a. auch die Teilstrecke der BAB 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst (Az. 8 K 5068/15).
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