DATEV eG 09.03.2017
Das LG Nürnberg-Fürth hat die Berufung gegen ein Urteil des AG Neustadt/Aisch zurückgewiesen, in welchem dieses eine von den Vermietern ausgesprochene Kündigung, die auf den verwahrlosten Zustand der Wohnung gestützt war, für berechtigt ansah (Az. 7 S 7084/16).
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