DATEV eG 20.01.2016
Laut BGH ist eine Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben. Denn das führe zu einer von der Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation des Kreditinstituts (Az. XI ZR 388/14).
zum Originalbeitrag