DATEV eG 29.03.2018
Im Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat das OLG Düsseldorf der Vergabestelle ein Zuschlagsverbot erteilt, weil es die von der Vergabestelle gesetzte Frist, innerhalb derer die Bewerber einen Nachunternehmer mit der geforderten langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Cannabisproduktion zu medizinischen Zwecken benennen konnten, sofern sie selbst nicht über die entsprechende Erfahrung verfügten, für zu kurz bemessen hielt (Az. VII-Verg 42/17, VII-Verg 52/17 und VII-Verg 54/17).
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