DATEV eG 17.12.2015
Reklamieren Verbraucher zweifelhafte Forderungen von Leistungen Dritter in ihrer Mobilfunkrechnung, verweisen die Mobilfunkfirmen oft zur Klärung an den Drittanbieter, fordern aber gleichzeitig vehement die Zahlung. "So geht's nicht!" stellte das LG Potsdam jetzt auf Klage der vz Hamburg klar (Az. 2 O 340/14).
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