DATEV eG 09.12.2015
Ein gestufter Steuertarif, wie ihn mehrere oberbayerische Gemeinden bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer anwenden, ist laut VG München rechtswidrig und führt zur Nichtigkeit der jeweiligen Steuersatzung (Az. M 10 K 14.5589, M 10 K 15.51).
zum Originalbeitrag