DATEV eG 13.09.2019
Viele Unternehmen verfolgen die Diskussion zur Reform der Grundsteuer mit Interesse. In der Anhörung des Bundestages hat sich der DIHK erneut dafür stark gemacht, die Unternehmen durch die Neuregelung - die auch gewerblich genutzte Grundstücke betrifft - nicht zusätzlich zu belasten. Der DIHK bedauert, dass der vorliegende Gesetzentwurf im Kern in der Systematik eines wertorientierten Modells bleibt, dessen hohe Komplexität Betrieben und Finanzverwaltung einen enormen Bürokratieaufwand bescheren würde. Immerhin beinhaltet der Entwurf eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Einführung des einfachen Flächenmodells ermöglicht.
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