Steuerberatung Höll-Brendstrup
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Einkommensteuer

Die Steuererklärung

Jedes Jahr ist es wieder soweit: Die lästige Pflicht der Steuererklärung steht an.
Viele Neu-Mandanten berichten von der langwierigen Suche der erforderlichen Unterlagen und Belege. Nicht selten hören wir davon, dass für die Erstellung der Einkommensteuererklärung ein ganzer Sonntag oder gar mehr geopfert wird und am Ende dennoch das ungute Gefühl bleibt, ob alles korrekt eingetragen und das Optimum heraus geholt wurde.

Privatleute

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und andere Privatleute
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung im gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch gegen Steuerbescheide)
  • Beratung zur idealen Steuergestaltung, z.B. im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Immobilie oder einer anstehenden Abfindung
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten

Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und verschaffen sich so nicht nur mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens, sondern schöpfen zugleich alle Steuersparpotenziale aus und genießen Sie die Sicherheit und das gute Gefühl, dass alles gemäß der gesetzlichen Vorschriften korrekt, zuverlässig und fristgerecht erledigt wird.

Ihre Vorteile

Mehr Geld

Auf Basis unseres Fachwissens und unserer Erfahrung schöpfen wir alle gesetzlichen Möglichkeiten aus, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Im persönlichen Gespräch gehen wir auf alle relevanten Bereiche individuell ein und sorgen so dafür, dass nichts übersehen und damit kein Geld verschenkt wird.

Durch gezielte steuerliche Gestaltungen im Vorhinein werden weitere Steuersparpotenziale ausgeschöpft.

Mehr Zeit

Wir erledigen für Sie alle Formalitäten und nehmen Ihnen so viele Aufgaben wie möglich ab.
Dazu geben wir Ihnen in Form unseres Steuerordners und spezieller Checklisten weitere Hilfestellung, um die Vorbereitung der Unterlagen so effektiv wie möglich zu gestalten.

Ihr Zeitaufwand minimiert sich auf die Einreichung der Belege bei uns und die Freizeichnung der fertigen Steuererklärung.
Neben der reinen Anfertigung der Steuererklärung nehmen wir Ihnen die Übersendung der Steuererklärung und der Belege, die Prüfung des Bescheides und sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt ab.

Mehr Sicherheit

Bin ich überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Welche Kosten kann ich absetzen?
Und wo ist die richtige Stelle im Formular?
Das Finanzamt ist von den Angaben in meiner Steuererklärung abgewichen.
Wie kann ich mich wehren?

Durch unsere Beauftragung verschaffen Sie sich die Sicherheit, dass alles nach dem aktuellsten gesetzlichen Stand korrekt und steueroptimiert erledigt wird. Fachlich wie technisch ist unser Team stets auf der Höhe der Zeit.

Mit uns als kompetenten und renommierten Partner haben Sie zudem ein starkes Auftreten gegenüber dem Finanzamt. Wir helfen Ihnen zuverlässig dabei, Ihre steuerlichen Interessen durchzusetzen, auch in einem Einspruchs- oder Klageverfahren.

Ihre Pluspunkte

Persönlicher Steuerordner

Als besonderen Service haben wir für unsere Mandanten einen Steuerordner erstellt, in dem bereits unterjährig alle für die Steuererklärung notwendigen Unterlagen systematisch gesammelt werden können. So entfällt das häufig aufwendige Zusammentragen der Belege, wenn die Erklärung erstellt werden soll. Im Ordner sind Register enthalten, auf denen zu jedem Themenbereich spezielle Checklisten aufgedruckt sind. So ist sichergestellt, dass nichts übersehen wird.

Kostenlose Prüfung

Die Steuerbescheide, welche auf Grund der Steuererklärungen vom Finanzamt ergehen, prüfen wir für Sie kostenlos.
So können Sie sicher sein, dass seitens des Finanzamts keine Fehler unterlaufen sind.

Schnelle Bearbeitung

Wir garantieren eine zügige Bearbeitung und absolute Termintreue. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen (idealerweise in dem Steuerordner) sagen wir Ihnen einen festen Termin innerhalb von 14 Tagen zu, zu dem die Steuererklärung abgeschlossen sein wird.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Wir rufen (mit Ihrer vorherigen Einwilligung) bereits vor Abgabe der Steuererklärung die dem Finanzamt gemeldeten Daten ab, um dann abzuprüfen, ob Abweichungen zu den von Ihnen eingereichten Unterlagen vorliegen und diese vorab zu klären (sog. „vorausgefüllte Steuererklärung“).
Auf diese Weise vermeiden wir ein mit Aufwand und Kosten verbundenes Einspruchsverfahren.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Teilen Sie gerne?

Vermutlich schon, aber sicher nicht mit dem Finanzamt. Wir helfen Ihnen - sowohl durch Beratung zu steueroptimierten Gestaltungen im Vorhinein als auch durch die Erstellung optimierter Steuererklärungen im Falle einer Erbschaft -, den Anteil des Fiskus an der Schenkung bzw. Erbschaft auf das notwendigste zu beschränken.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Beratung zur steueroptimierten Vermögensübertragung und Erbregelungen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Bewertung von Unternehmen und Immobilien zu Schenkung- und Erbschaftsteuerzwecken