DATEV eG 28.04.2016
Das BVerwG hat in einem Verfahren, in dem die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung eines Asylbegehrens im Streit steht, den EuGH angerufen. Die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Dublin III-Verordnung (Az. 1 C 22.15).
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