DATEV eG 25.04.2016
Der Landkreis Görlitz muss der Umweltgruppe Cottbus e.V. Unterlagen zu Umweltinformationen zugänglich machen, die ihm von der Betreiberin des Braunkohletagebaus Nochten im Zusammenhang mit der Beantragung und Erteilung naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen vorgelegt wurden. So entschied das VG Dresden (Az. 3 K 1317/12).
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