DATEV eG 07.05.2024
Das OLG Nürnberg hat die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Zivilrechtsweg das Unterlassen des Zeitschlagens der Kirchenglocken begehrt (Az. 4 U 2356/23).
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