DATEV eG 04.08.2016
Laut OVG Niedersachsen darf der niedersächsische Sparkassen- und Giroverband von seinen Mitgliedssparkassen keine Sonderumlage in Millionenhöhe für eine mittelbare Unterbeteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG erheben (Az. 10 LC 29/15).
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