DATEV eG 28.12.2015
Das Bundeskartellamt hat die weitere Verwendung der Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals booking.com untersagt und ihm aufgegeben, die Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.
zum Originalbeitrag