DATEV eG 21.05.2021
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte für ihre Mandantschaft Corona-Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III beantragen, können sich an dem dafür bereitgestellten Portal des BMWi einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
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