DATEV eG
24.06.2021
Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden beabsichtigen, die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht vor dem
30. September 2021 zu kündigen (Az. IV B 2 - S-1301-CHE / 07 / 10015-16).
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