DATEV eG 27.07.2021
Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt (Az. IV A 4 - S-0316-a / 19 / 10012 :002).
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