DATEV eG 17.02.2016
Das OLG Naumburg hat die Berufung des Klägers gegen das im April 2015 in dem Streit um einen Weltraumflug ergangene Urteil des LG Magdeburg zurückgewiesen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Gewinngutscheins bestehe nicht (Az. 12 U 57/15).
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