DATEV eG 21.03.2024
Die Bundesregierung hat lt. Bitkom am 21.03.2024 mitgeteilt, dass beim vierten Bürokratieentlastungsgesetz kurzfristig nachgebessert wird und u. a. die Bedingungen des Arbeitsvertrages nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden müssen, sondern einfach digital übermittelt werden können.
zum Originalbeitrag