DATEV eG 09.03.2016
Das FG Düsseldorf hat in einem Fall entschieden, indem die Beteiligten darüber streiten, ob für bestimmte Betriebseinnahmen des Klägers aus freiberuflicher Tätigkeit als IT-Dienstleister das Besteuerungsrecht bei den Niederlanden oder der Bundesrepublik Deutschland liegt (Az. 13 K 952/14).
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