DATEV eG 24.03.2016
Das BVerwG entschied, dass einem Gewerbebetrieb, der gesetzliches Mitglied einer IHK ist, gegen seine Kammer ein Anspruch auf Austritt aus dem DIHK zustehen kann, wenn dieser sich außerhalb des den Kammern gezogenen Kompetenzrahmens betätigt, namentlich Stellungnahmen zu allgemeinpolitischen Themen abgibt (Az. 10 C 4.15).
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