DATEV eG 24.06.2016
Laut BSG sind Eingliederungsvereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosem nichtig, wenn keine individuellen, konkreten und verbindlichen Unterstützungsleistungen als Gegenleistungen für die Bewerbungsbemühungen des Klägers vorgesehen sind und insbesondere Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten fehlen (Az. B 14 AS 30/15 R, B 14 AS 26/15 R, B 14 AS 29/15 R).
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